Honorar / Erstattung

Für wen sind meine Leistungen?

Meine mobilen kinder- und jugendärztlichen Leistungen stehen allen Familien offen, unabhängig vom Versicherungsstatus.


Abrechnung

Ich rechne ärztliche Leistungen privat nach der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte ab. Individuelle Schlafberatungen werden mit Honorarvereinbarung abgerechnet. Sie erhalten eine Rechnung über die Private Verrechnungsstelle Bayern.

Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Behandlungsaufwand sowie nach Einsatzort und Zeitpunkt.


Erstattung

Privatversicherung und Beihilfe

Viele private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten privatärztliche Leistungen ganz oder teilweise. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, hängt vom individuellen Tarif ab.


Gesetzliche Krankenkasse

Eine Abrechnung über die Gesundheitskarte ist nicht möglich. Eine Kostenübernahme ist in Einzelfällen möglich und sollte vorab mit der Krankenkasse geklärt werden.


Kostentransparenz

Auf Wunsch erhalten Sie vor dem Termin eine kurze Kostenschätzung.


„Ein faires und transparentes Miteinander ist mir sehr wichtig.“